So liebe Rockstergemeinde!
Ich habe mich jetzt stundenlang durch alle möglichen Foren, Themen und ABEs gewurschtelt. Dabei bin ich auf widersprüchliche Angaben gestoßen, weshalb ich das Thema gerne
nochmal aufrollen würde...
Aalso Ich fahr' ne Rockster R21, EZ 03.06.2004. verbaut ist der originale Krümmer, der originale Vorschalldämpfer mit Kat und ein Remus RV1.
Durchs Datum der EZ kann ich auf jeden Fall schonmal bei der AU punkten, da ich bis 4,5% CO-Gehalt im Abgas noch durchkomme.
Nun musste ich stellenweise lesen, ich könne ein Y-Rohr anstelle des original-Kats verbauen und müsse nichtmal was eintragen lassen. An anderer Stelle hieß es dann wieder, das sei nur mit dem RV3 möglich und auch dort nur, wenn man den Kat austragen lässt. Oder gar nur ein Y-Rohr der Fa. Zach, welches einen Kat verbaut hat. Und und und...
Aber: in der ABE bzw. EG-Genehmigung meines Remus RV1 steht: "Durch den Anbau des Austauschschalldämpfers entfällt der serienmäßige Katalysator."
(Kopieren der Dokumente ist leider verboten und auch nicht möglich, daher kann ich kein Bild einfügen, hier aber der link:
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] )
Seite 2 bezieht sich auf die Rockster.
Jetzt bin ich hin- und hergerissen, ob das Thema ausbauen legal ist und wenn ja, ob ich nochmal zum TÜV muss und mir die Änderung speziell bestätigen lassen muss. Da ich noch studiere möchte ich ungern hohe Strafen riskieren, daher ist mir die legalität der Angelegenheit wichtig.
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Ich bin leider noch nicht so ein "alter Hase" wie viele von euch, hab also noch nicht so viele solcher Dokumente verstehen müssen
Vielen Dank schonmal und frostige Grüße aus dem Norden