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bmw-worker


Kaiser
Kaiser
Neue Blitzanlagen in Österreich und der Schweiz Raub-Ritter.... Wenn das so ist- früher nannte man es Raubritter! ... in verkleideter Blech-Form Also Vorsicht!

Link zu den Bildern

Die lassen sich doch immer wieder was einfallen!!!

erne


Routinier
Routinier
Das ist der falsche Ansatz...

Das hat nichts mit Raubrittertum zu tun, das ist einfach nur Kontrolle bestehender Vorschriften.

Halte ich mich daran, dann werde ich auch nicht zur Kasse gebeten.
Und wenn nicht, dann ist Geld in der Staatskasse...

Und wenn ich das recht sehe, dann gibt's solche Anlagen auf "Motorradstrecken" nicht wirklich, also fahr ich weiterhin ohne Sorge in die Nachbarländer...

(Mal davon abgesehen, diese Meldung ist schon ein wenig Asbach ;-) )

bmw-worker


Kaiser
Kaiser
mal ganz ehrlich, wenn ich sehe bei welchen Strecken hier bei uns geblitzt wird dann ist das schon "Raubrittertum". Denn sämtliche Blitzerstellen in meiner Gegend sind KEINE Unfallschwerpunkte oder gefährdete Plätze wie Schulen oder Kindergärten. Bin seit dem ich 18 bin jetzt einmal geblitzt worden, und das war an einen Ortsausgang zu einer freien Strecke irgendwo beim Chiemsee. Ich dachte halt die Ortschaft sei schon vorbei weil kein einziges Haus mehr da war und auch keine Schilder oder ähnliches hab ich am Hahn gedreht. Waren zum Glück NUR 25 Euro aber wofür frag ich mich heute noch. Versteh mich nicht falsch, wenn einer mit 120 durch ne Ortschaft brennt gehört dem nicht nur das Geld aus der Tasche gezogen sondern gleich auch der Führerschein auf Lebenszeit entzogen, denn sojemand hat auf oder in einem Fahrzeug nix zu suchen, aber wir wissen doch alle das es so richtige "Abzockerstellen" zu hauf gibt wo du als "ortsunkundiger" fast schon zu 50 % zahlen musst wenn du da durchkommst! Und wir alle sind doch schon mal schneller als erlaubt unterwegs gewesen, denk ich mal.
und bezüglich Asbach: ich habs noch nicht gewußt, auch wenns von 2008 ist. Also kann manns auch einstellen.

erne


Routinier
Routinier
Ich stimm Dir grundsätzlich zu, ich bin auch schon öfter mal geblitzt worden die vergangenen Jahre.
Und auch das an Stellen, an denen es (meiner Ansicht nach) nicht wirklich nötig wäre, da gibt es "geeignetere" Orte für.

Aber in Österreich und der Schweiz sollte man eigentlich wissen, dass man artig sein sollte, sofern man sein Geld vernünftig anlegen und nicht den jeweiligen Staat unterstützen möchte. :-)

kingfreddi


Moderator
Moderator
Schön das die IG-Metall nach fast 3 Jahren auch einen Bericht über diese Art von Blitzer schreibt!

Bei Motorrad-Online kam diese Meldung am 03.05.2007!

Na mal sehen wann ihnen zu dem und dem Blitzer in der Schweiz was einfällt??



Gruß - Manne

Ich war dabei:
*WBLT 2010 u. 2011* *TdD 2010 u. 2011* *Hecklingen 2011*


Einfache Leute haben die Arche gebaut, Fachmänner die Titanic!

kuatreiber


Routinier
Routinier
Wenn man das so sieht,kannes einem ja richtig schlecht werden [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] .

Bin gespannt wer sich als erster meldet,der 4 Wochen laufen muß [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]

(Hoffentlich niemand)

erne


Routinier
Routinier
Da die Dinger in D nicht stationiert sind, muss (erstmal) keiner laufen.

Und wer in der Schweiz geblitzt wird (was besonders für Ebbe in der Reisekasse sorgen könnte), der hat den "Vorteil", wenn er nicht gleich vor Ort bezahlt, dann kann er das getrost auch sein lassen. Allerdings sollte er sich dann auch Fahrten in die Schweiz verkneifen.

Ein Rechtshilfeabkommen gibt es derzeit nur mit Österreich, d. h. nur österreichische Strafzettel werden auch in Deutschland eingetrieben.

Allerdings wird sich das mittelfristig auch ändern, gibt da ein europäisches Abkommen...

Davon abgesehen: Wenn es um 4 Wochen Fussgänger geht, dann ist derjenige dermassen zu schnell gefahren, dann ist das auch korrekt...

kingfreddi


Moderator
Moderator
@Erne

da muß ich dir aber widersprechen, Prinzipiell gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen der Schweiz. Dies
hat jedoch ein paar Einschränkungen.

Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag

Auszug:
Art. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen
(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander
Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht
oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine
Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Strassenverkehrs feststellt und
deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende Voraussetzungen
vorliegen:
a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70
Schweizer Franken;
b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;
c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;
d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines
Geldbetrages;
e) die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates
vollstreckbar und nicht verjährt;
f) die zuständigen Behörden des ersuchenden Vertragsstaates haben die
betroffene Person erfolglos ersucht, die verhängte Sanktion zu
entrichten;
g) die betroffene Person hat im Hoheitsgebiet des ersuchten
Vertragsstaates ihren Wohnsitz oder Aufenthalt.

Deutschland weigert sich jedoch, die Vollstreckungshilfe zu leisten,
wenn der Fahrer nicht nach deutschem Recht identifizierbar ist. Wurde
also von hinten geblitzt, ist die Strafe in Deutschland nicht
eintreibbar.
Der ausländische Verkehrssünder kann jedoch in der Schweiz ins
Fahndungsregister kommen und bei einer allfälligen erneuten Einreise zur
Zahlung der Strafe (und der angefallenen Gebühren) gezwungen werden. Ab
welchem Betrag und ob überhaupt ein Verkehrssünder in dieses Register
kommt ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und daher nicht pauschal
zu beantworten. Prinzipiell gilt natürlich: je grösser das Vergehen, je
grösser die Chance in dieses Register zu gelangen.



Gruß - Manne

Ich war dabei:
*WBLT 2010 u. 2011* *TdD 2010 u. 2011* *Hecklingen 2011*


Einfache Leute haben die Arche gebaut, Fachmänner die Titanic!

Gast


Gast
bmw-worker schrieb:mal ganz ehrlich, wenn ich sehe bei welchen Strecken hier bei uns geblitzt wird dann ist das schon "Raubrittertum". Denn sämtliche Blitzerstellen in meiner Gegend sind KEINE Unfallschwerpunkte oder gefährdete Plätze wie Schulen oder Kindergärten. ...

Genau so ist es hier auch. Erstrecht wo die Straßen über Gebühr marode sind, wird man sich noch eine Menge Knete über die Geschwindigkeitskontrollen zuverdienen wollen. Nix gegen Blitzer in wirklich gefährlichen Bereichen (Kindergärten, Schulen etc.), aber auf einer freien Plenne zu blitzen hat ganz sicher nix mit Unfallschwerpunkt zu tun, sondern mit billiger Abzocke. Zum Glück habe ich'n Moped, wo das Langsamfahren mindestens genauso viel Spaß macht, wie das zügige Fahren. Aber Driss ist's trotzdem!

kingfreddi


Moderator
Moderator
erne schrieb:Davon abgesehen: Wenn es um 4 Wochen Fussgänger geht, dann ist derjenige
dermassen zu schnell gefahren, dann ist das auch korrekt...


Wenn mehr als 15 km/h dermaßen schnell sind!!!! [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]


Übrigens hier noch der Schweizer Bußgeldkatalog das nenn ich Abzocke!!!

Mehr als 15 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung,
hier kann vom Gericht sogar schon ein Fahrverbot verhängt werden!!!

Die spinnen doch die Schweizer! [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]



Gruß - Manne

Ich war dabei:
*WBLT 2010 u. 2011* *TdD 2010 u. 2011* *Hecklingen 2011*


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