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alex-Q


Eroberer
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Hallo leutez,

will nur mal was in die Runde werfen (schon ein wenig älter):

es scheint nun statt der StVZO nun die FZV zu geben. Ich habe noch nicht die Paragrafen im einzelnen mir vorgenommen, bin allerdings über den §10 gestolpert: er besagt, dass 2-Räder (wie unsere Qs) keine Kennzeichenbeleuchtung mehr benötigen.......hmmmm

und §18 gibts in der FZV wohl nicht mehr: bei zu lautem Auspuff erlischt wohl nicht mehr die BE, weil von Lärm keine Gefahr ausgeht......

ich werde das mal studieren.

alex-Q

René


Forum As
Forum As
das wären ja gute nachrichten. die kennzeichenbeleuchtung interessiert mich weniger, aber das mit dem auspuff wäre nicht schlecht.
allerdings gab es schon einmal diese diskussion, wobei sich herausstellte, dass ein zu lauter auspuff noch immer eine strafttat darstellt, welche mit einer strafe( welche auch immer) belegt wird.
wenn du mehr weist, lass es uns wissen

Sven


Boardgründer
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FZV

Hier kann jeder selber mal lesen und versuchen zu verstehen. cool

und §18 gibts in der FZV wohl nicht mehr: bei zu lautem Auspuff erlischt wohl nicht mehr die BE, weil von Lärm keine Gefahr ausgeht......

§ 13 Abs. 1 Punkt 9 FZV spricht dagegen.
Eine Straftat ist aber ein zu lauter ESD nicht. So weit sind wir Gott sei Dank noch nicht.



Grüße von Sven
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René


Forum As
Forum As
ok, dann keine Straftat, aber ein Vergehen hb

Sven


Boardgründer
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Ruhig René cool
Es gibt Vergehen und Verbrechen und beides sind Straftaten....dazu gehört ein lauter ESD nicht.

Eine Ordnungswirdrigkeitenanzeige ist nicht ausgeschlossen. Aber eben eine Ordnungswidrigkeit bleibt es!



Grüße von Sven
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René


Forum As
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immer das gleiche mit den polizisten, belehrungen, belehrungen wech

Sven


Boardgründer
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Schuldigung bikerpilot



Grüße von Sven
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Ente


Foren Gott
Foren Gott
Dieser Artikel war Anfang des Jahres in der "Motorrad". Sinngemäß hieß es dort: "...es wird unterschieden zwischen Manipulation ( ESD ohne ABE verbaut, DB-Killer entfernen etc.) und erhöhte Lautstärke durch Verschleiß (hier wird bei einer evtl. Lautstärkemesseung eine Toleranz von 5 db zugestanden). Weiterhin gilt bei mitführen des entfernten DB-Killers z.B. unter der Sitzbank der Tatbestand des Vorsatzes hinzu."
Ich würd mich nicht zu sehr auf diesen § verlassen......

Gast


Gast
Ente schrieb:... Weiterhin gilt bei mitführen des entfernten DB-Killers z.B. unter der Sitzbank der Tatbestand des Vorsatzes hinzu."
Ich würd mich nicht zu sehr auf diesen § verlassen......


darum fahre ich immer mit eatern ....
die mit dem grossen loch sind verbaut und die mit dem kleinen loch werden geschont
nuckel

playmobil


Eroberer
Eroberer
Hier kann man alles nachlesen, ...

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..wenn man es denn versteht!?

Gruß aus dem Rheinland
Thomas

http://www.dc-brachelen.de/

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