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1 Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am Mi März 19, 2008 6:33 pm

burito


Eroberer
Eroberer
Wenn ich ....bla...bla...bla.... Umbaue muß ich das Eintragen?
Hier die Antworten.

Nicht eintragunspflichtig ; auch kein Teilegutachten, keine
ABE oder EG-BE erforderlich:

Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkenstörung entsprechen)
Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsarmatur
Kupplungsflüssigkeitsbehälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
Sitzbank (unter Beibehaltung der Orginallänge)
Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
Warnblinkanlage
Zündkerzen (muss Spezifikationen bezüglich Funkenstörung entsprechen)




Bauartgenehmigung erforderlich, muss aber nicht eingetragen
werden;
Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen

Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer


Bauartgenehmigung erforderlich, muss eingetragen werden:
Anhängerkupplung


Streng genommen ein Fall für die ABE, in der Praxis aber
nicht angewendet,
somit eintragungsfrei:

Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitungs-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung

ABE oder Teilegutachten erforderlich, muss eingetragen
werden:

Ansaugstutzen
Bremsarmatur
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Bremspedal
bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahwerkshöherlegung
Fahrwerkstieferlegung
Federbein
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöherlegung
Hecktieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Kotflügel
Krümmer (wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern, sonst eintragungsfrei)
Lampenmaske
Lenker
Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinteren
Blinkerpaar zulässig)
Lenker-Klemmböcke (Riser)
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
Luftfilterkasten
Reifen (wenn Dimensionsänderung)
Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
Soziushaltegriffe
Tachometer
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe


EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden:
Schalldämpfer

Muss per Einzelabnahme eingetragen werden:
Heckrahmen kürzen
Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigen)


So nun erstmal [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
_________________________________________________________________
edit rockster: Bilder mußten aus bekannten Gründen gelöscht werden!

edit burito: na denn schreibe ich es mal auf [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
edit burito: 19:41 fertig; hoffe ihr könnt es gebrauchen



Zuletzt von burito am Mi März 19, 2008 7:42 pm bearbeitet, insgesamt 6 mal bearbeitet

2 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am Mi März 19, 2008 7:48 pm

Sven


Boardgründer
Boardgründer
Was für eine Arbeit!!! beifall

Klar kann man so etwas gebrauchen!



Grüße von Sven
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3 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am Mi März 19, 2008 8:01 pm

JB


König
König
Da hast du dir ja richtig Arbeit gemacht. klatschen Gut zu wissen !!

4 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am Do Apr 03, 2008 12:40 pm

Hossa


Moderator
Moderator
Ich ziehe meinen Hut mütze super gemacht



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Thomas

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Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm nur so selten dazu
( Udo Lindenberg )

5 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am Do Apr 03, 2008 12:52 pm

Achim


Jungspund
beifall Mein lieber Mann was ne Fleissarbeit anhimmeln

...das ist wirklich super, hatte mir schon mal Gedanken gemacht was so erlaubt ist und wo ich sowas nachlesen kann....aber nun hab ich es ja, echt ganz Prima
Achim

6 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am Sa Mai 10, 2008 9:55 pm

qtreiber


Forum As
Forum As
Moin,

tolle Aufstellung!


Frage:
Was ist mit einem Endtopf, der zwar ein E-Prüfzeichen hat, dies allerdings nicht für das Motorrad an dem er montiert ist?

Eintragungspflichtig?

Diesen konkreten Fall habe ich. Vom Endtopfhersteller habe ich eine schriftliche Bescheinigung, dass nichts gegen eine Montage dieses Endtopfes an meinem Motorrad spricht.



Danke.

7 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am So Mai 11, 2008 7:38 am

Sven


Boardgründer
Boardgründer
Jeder ESD mit einem E-Prüfzeichen ist für einen (oder mehrere) Fahrzeugtypen zugelassen und hat somit bereits einmal eine Einzelabnahme für diesen Fahrzeugtypen durchlaufen.

Gegen diese Einzelabnahme bestand seitens der Prüfer keine Bedenken, so dass sie eine ABE in Form eines E-Prüfzeichens für diesen Fahrzeugtypen erstellt, beim Kraftfahrtbundesamt beantragt und bekommen haben.
Diese Prüfnummer lautet z. B. beim ZACH für die BMW Typ R-21 / R-11-R :

e1-97/24/9/III/2B-0402

Die Kennzeichnung, die auch auf dem ESD wiederzufinden ist lautet:

e 1 0402

Ich vermute, dass du, qtreiber, so etwas nicht vorliegen hast und eine Einzelabnahme erforderlich ist, die dann eingetragen werden muss!

Hier noch die mitzuführende EG-Betriebserlaubnis von der Fa. Zach:

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Grüße von Sven
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8 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am So Mai 11, 2008 8:27 am

qtreiber


Forum As
Forum As
Moin Gerd, Jens,... Sven natürlich. Karneval

wie geschrieben liegt mir zwar eine entsprechende Bescheinigung (Beispiel "Zach") vor, auf dieser ist aber nicht meine Q aufgeführt, sondern z.B. eine Fireblöd oder ZX12.

Grundsätzlich ist bei Teilen mit E-Prüfzeichen keine "ABE" mitzuführen. Um irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen - die ich in der Praxis noch nie hatte - meine Frage hier.

Nach meinem Rechtempfinden muss ich den Endtopf eintragen lassen, trotz vorliegende ABE (E-Prüfzeichen), die aber nicht für mein Fahrzeug gültig ist.

9 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am So Mai 11, 2008 8:37 am

Sven


Boardgründer
Boardgründer
Genauso ist es, denn du hast zwar eine ABE aber eben doch keine, weil dein Fahrzeug dort nicht aufgeführt ist, Fred ...äh....Bernd cool



Grüße von Sven
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10 Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide am So Mai 11, 2008 11:06 am

louis2m


Kaiser
Kaiser
Was ein Sorgen und Zeit & Arbeid mussen Sie machen um ein Rockster mit Spezial oder STD teilen zu fahren.....
Bei uns im EG land Niederlande haben wir diesen swerigkeiten (noch) nicht! Nur das EG nummer im die ESD ist OK.
Sicherheit von die gebrauchte teilen ist naturlich sehr wichtig aber ich bin davon überzeugt das mann im Spanien, Italiën, England oder Griechenland nicht 1 sekunde Zeit am die Eintragungspflicht soll verwenden....
nasebohr

http://www.christiaanimport.nl

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